Unser smarter Maklerservice eugen! bietet die perfekte Lösung – kontaktieren Sie uns, wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen! 

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Das ist abhängig davon, welches unserer Leistungspakete Sie in Anspruch nehmen. Die Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Das Erstgespräch ist bei uns, OTTO Immobilien, selbstverständlich kostenlos. 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Für Mietwohnungen darf ab 1.7.2023 keine Vermittlungsprovision vom Mieter verlangt werden (§17a, Vermittlung von Wohungsmietverträgen). In der Regel zahlt der/die Vermieter:in für die professionelle Vermietung einer Wohnimmobilie. Ausnahme: Der/Die Mieter:in ist an den Makler herangetreten und hat mit ihm eine Vermittlungsprovision vereinbart. Kurz: Der Makler erhält die vereinbarte Provision von demjenigen, der ihn beauftragt.

Allgemein

Sind Sie es leid, tagtäglich Tüten mit Werbeprospekten von Ihrer Wohnungstüre zu entfernen und möchten Sie künftig auf persönlich adressierte Werbung, die vor allem in Wahljahren überhandnimmt, verzichten?

Dem können Sie wie folgt entgegenwirken:

Tür-Aufkleber „Flugblattverzichter“:

Senden Sie ein ausreichend frankiertes Rückantwortkuvert mit dem eigenen Namen und Ihrer Wohnadresse an:

„Die Werbemittelverteiler“
Postfach 500
5760 Saalfelden am Steinernen Meer
Kennwort „Bitte keine unadressierte Werbung“

Pro Rückantwortkuvert sind max. 2 Stück Aufkleber möglich. Legen Sie dazu bitte einen Zettel mit der Bitte um „2 Stück“ in das Rückantwortkuvert.

Die Aufkleber werden innerhalb von zwei bis drei Wochen versendet.
Die Aufkleber sind gut sichtbar an der Wohnungseingangstüre anzubringen (nicht am Haustor!) – die Werbemittelverteiler (Post, Feibra, etc.) haben Ihre Bitte zu berücksichtigen!

Keine persönlich adressierte Werbung per Post:

Hierzu bedarf es Ihrer Eintragung in die sogenannte Robinson-Liste. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier:

Antrag

Der Fachverband leitet Ihre Daten an die österreichischen Adressverlage und Direktwerbeunternehmen weiter. Dort wird die Adresse aus den Datenbeständen gestrichen.

Die Robinson-Liste wird 1x monatlich aktualisiert, die Bearbeitung Ihres Anliegens kann daher einige Wochen in Anspruch nehmen.

Die Elektronische Robinsonliste, die sogenannte ECG-Liste, führt Personen und Unternehmen, die keine Werbe-E-Mails erhalten wollen. Die Eintragung erfolgt kostenlos. Senden Sie ein E-Mail, bei der die einzutragende E-Mail-Adresse als Absender aufscheint, an eintragen@ecg.rtr.at mit dem Betreff „Eintragen RTR-ECG Liste”. Sie erhalten kurz darauf ein E-Mail, in dem Sie zur Bestätigung aufgefordert werden. Wenn Sie dieses E-Mail beantworten, wird Ihre E-Mail-Adresse eingetragen und Sie erhalten keine Werbemails mehr.

Es ist unsere gemeinsame Umwelt, der wir schaden, und das verursacht nur Kosten!

Daher ist die richtige Mülltrennung ein großes Thema – dazu einige Hinweise:

ALTPAPIER
für den Altpapierbehälter geeignet: Zeitungen, Illustrierte, Kataloge, Prospekte, Briefe, Schreibpapier, Kuverts (mit und ohne Sichtfenster), Hefte, Bücher, Telefonbücher, unbeschichtete Tiefkühlkartons, Wellpappe, Papiersäcke, Kartonagen, Schachteln (diese bitte mit Papier füllen oder falten).

Für den Altpapierbehälter NICHT geeignet: Milch- und Getränke-Verbundverpackungen (gehören in Öko-Box bzw. Restmüll), Kohle-, Durchschlag- und Thermopapier, Taschentücher, Papierhandtücher und Küchenrolle, Verschmutztes oder fettiges Papier, beschichtete Kartonverpackungen (gehören alle in den Restmüll), große Kartonagen (Mistplatz) sowie alle anderen Altstoffe (Altstoffsammelstelle).

PLASTIK
für den Plastikflaschenbehälter geeignet: Plastikflaschen für Getränke, Wasch- und Putzmittel, Körperpflegemittel, Lebensmittel, sowie Plastikbehälter für Kühlmittel oder destilliertes Wasser (nicht jedoch Motoröl).

Für den Plastikflaschenbehälter NICHT geeignet: Milch- und Getränkeverbundverpackungen (Öko-Box), Verpackungschips, Keramik, Kunststoffbecher, kleine Folien, Plastiksackerl, Obst-/Gemüsekörbchen, PVC-Produkte, Blisterverpackungen, Kunststoffverschlüsse, Klebebänder, Nichtverpackungskunststoffe, Gebrauchsgegenstände aus Plastik (alles Restmüll).

Weitere Infos finden Sie unter:

Hausordnung Alle Informationen zur Mülltrennung

Aus feuerpolizeilichen und versicherungstechnischen Gründen sind jegliche Lagerungen in den allgemeinen Teilen der Liegenschaft verboten. Zu den allgemeinen Teilen gehören Stiegenhäuser, Kellergänge und Dachböden. Alle Fluchtwege (Flure, Treppen und Ausgänge ins Freie) müssen frei von allen Gegenständen sein, die das ungehinderte Verlassen eines Gebäudes erschweren.

Hausordnung

Um den Verlust der Versicherungsvergütung bei Leitungswasserschäden auszuschließen, ist im Regelfall ab 72 Stunden durchgehendem Leerstand einer Bestandseinheit das Leitungswassersystem zu sichern und der Hauptwasserhahn zuzudrehen. Erfolgt dies nicht, kann die Versicherung eine teilweise oder gänzliche Leistungsfreiheit einwenden, was mit erheblichen Folgekosten für Sie verbunden ist.

Wir bitten Sie daher zu beachten, dass in leerstehenden Objekten der Hauptwasserhahn (nach technischer Ausstattung) zu schließen und das System zu entleeren ist.

in leerstehenden Räumlichkeiten regelmäßige Kontrollen durchgeführt werden, um gegebenenfalls einen Schadensfall frühzeitig zu erkennen und größere Schäden zu vermeiden.

So können unliebsame Überraschungen in leerstehenden Objekten ohne großen Aufwand vermieden werden!

Hausordnung

Die meldepflichtige Person (das sind neue Mitbewohner:innen einer Wohnung oder eines Hauses) und der*die Unterkunftgeber:in müssen den Meldezettel unterschreiben.

Weitere Infos finden Sie unter:

Meldeservice Wien

Sie besitzen die Wohnung oder das Haus und ziehen selbst ein:
Unterschreiben Sie den Meldezettel als meldepflichtige Person und als Unterkunftgeber:in

Sie sind Hauptmieter:in der Wohnung oder des Hauses und ziehen selbst ein:
Die Besitzer:in der Wohnung (oder des Hauses) oder die Hausverwaltung unterschreiben als Unterkunftgebe:*in

Sie sind Hauptmieter*in einer Wohnung oder eines Hauses und weitere Personen ziehen in Ihre Wohnung:
Sie unterschreiben die Meldezettel der Mitbewohner*innen als Unterkunftgeber:in

Download Meldezettel

Um Ihnen den Umzug möglichst einfach zu gestalten, erfolgt die Ummeldung von Strom-, Gas- und Fernwärmebezug beim lokalen Versorgungsunternehmen durch die Hausverwaltung. Bitte beachten Sie, dass Ihrerseits keine Kontaktaufnahme bzw. Terminvereinbarung mit dem Versorgungsunternehmen notwendig ist!

Zum Procedere: Die Zählerstände zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe/-rückstellung werden in Ihrem Beisein abgelesen und dem Versorgungsunternehmen bzw. der zuständigen Verrechnungsfirma mitgeteilt. Die entsprechenden Vertragsunterlagen werden Ihnen von den Versorgungsunternehmen direkt zugestellt.

Sollten Sie während der aufrechten Mietdauer das Versorgungsunternehmen wechseln, bedenken Sie etwaige Mindestbindungen und Kündigungsfristen.

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Rechtliches

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist VERPFLICHTET, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Der / die Hauptmieter:in kann die Meldung des Wohnsitzes mittels ausgefüllten Meldezettel bei der Hausverwaltung bestätigen lassen. Für sämtliche Mitbewohner:innen ist der Hauptmieter:innen nicht nur verantwortlich sondern auch Unterkunftgeber iS des Meldegesetzes.

Zum Meldezettel Weitere Informationen

Umbauarbeiten und wesentliche Veränderungen an der gemieteten Wohnung müssen dem Vermieter in jedem Fall schriftlich angezeigt werden. Das sollte möglichst exakt mit Plänen und Kostenvoranschlägen dokumentiert werden. Sollte der Vermieter nicht binnen zwei Monaten antworten, so ist dies laut MRG seine stillschweigende Zustimmung. Abweichungen vom ursprünglichen Plan müssen erneut genehmigt werden.

Bitte kontaktieren Sie die Hausverwaltung wegen der weiteren Vorgehensweise, Rückgabe, Eintritte etc.

Weitergabe unter Lebenden:
Eine Weitergabe der Mietrechte gibt es nur im Altbau (vor 1945 errichtet) und im geförderten Wohnbau. Der Mietvertrag kann an Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, etc.), Ehepartner und an Geschwister des Hauptmieters abgegeben werden. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Aufenthalt in der Wohnung für die letzten zwei Jahre (bei Geschwistern fünf Jahre) und dass der bisherige Hauptmieter aus der Wohnung auszieht.

Für den gemeinsamen Haushalt ist eine richtige Wohngemeinschaft erforderlich, die Meldung nach dem Meldegesetz reicht nicht aus. Liegen die Voraussetzungen vor und zieht der Hauptmieter aus, ist der Vermieter/die Hausverwaltung unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes von dem Eintritt zu verständigen. Es kommt zu keinem Abschluss eines neuen Mietvertrages, der alte Vertrag bleibt aufrecht wie er ist. Auch der Name wird nicht geändert. Die schriftliche Bekanntgabe des Eintritts ist ausreichend.

Ist die Weitergabe zwischen lebenden Lebensgefährten möglich?
An Lebensgefährten können Mietrechte nur im Todesfall weitergegeben werden. Sollten Lebensgefährten den Mietvertrag gemeinsam abschließen, ist zu bedenken, dass sowohl der Vermieter als auch der Mitmieter in diesem Fall zustimmen müssen, wenn einer der Lebensgefährte den Mietvertrag beenden möchte!

Todesfall:
Der Kreis der Berechtigten im Todesfall des Hauptmieters ist größer als beim Mietrechtseintritt unter Lebenden und die Eintrittsmöglichkeit gilt für alle Mietverhältnisse in Wohnungen, unabhängig vom Gebäudealter. Ziel der Bestimmung ist es, im gemeinsamen Haushalt lebende nahe Angehörige vor der Obdachlosigkeit zu schützen. Voraussetzungen sind ein tatsächlicher gemeinsamer Haushalt in der gemieteten Wohnung und ein dringendes Wohnbedürfnis. Die Meldung bei der Behörde reicht für einen gemeinsamen Haushalt nicht aus. Notwendig ist ein Zusammenleben zum Todeszeitpunkt. Ebenso wird ein dringendes Wohnbedürfnis gefordert.

Die eintretende Person darf also keine andere (gleichwertige) Wohnmöglichkeit zur Verfügung haben. Eintrittsberechtigt sind wiederum der Ehepartner, Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder, etc.), Geschwister und auch der Lebensgefährte. Der Eintritt passiert im Todesfall des Hauptmieters automatisch, sollte jedoch zu Beweiszwecken schriftlich mitgeteilt werden. Achtung: Es kommt zu keinem Abschluss eines neuen Mietvertrages, der alte Vertrag bleibt wie er ist aufrecht. Auch der Name wird nicht geändert.

Bitte beachten Sie, dass der Mietgegenstand in vertraglich vereinbartem Zustand an den Vermieter bzw. die Hausverwaltung zurück zu stellen ist. Um Missverständnissen entgegen zu wirken, lesen Sie bitte die übermittelte Kündigungsbestätigung aufmerksam durch – sollten Unklarheiten bestehen, kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig.

Den Rückstellungstermin vereinbaren Sie bitte zeitgerecht mit unserem Büro unter Kontakt – wir sind bemüht Ihren Terminwunsch nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Die Verpflichtung zur Rückstellung trifft alle Hauptmieter persönlich bzw. die für eine Firma zeichnungsberechtigen Organe. Alternativ kann eine eigenhändig ausgestellte Vollmacht beigebracht werden.

Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig bzw. nicht ordnungsgemäß an den Vermieter bzw. die Hausverwaltung zurückgestellt, fällt für den zusätzlichen Zeitraum ein angemessenes Benützungsentgelt an.

Die Abrechnung einer allenfalls hinterlegten Kaution samt Verzinsung erfolgt unter Berücksichtigung von berechtigten Forderungen des Vermieters und wird Ihnen nach Überprüfung eines etwaigen Anspruchs unverzüglich auf ein von Ihnen bekannt gegebenes Konto überwiesen. Barkautionen werden ausschließlich im Wege einer Banküberweisung refundiert!

Die Aufkündigung eines Bestandsverhältnisses hat schriftlich zu erfolgen und ist dem Vermieter bzw. der bevollmächtigten Hausverwaltung zuzustellen. Das Kündigungsschreiben muss von allen Hauptmietern bzw. bei Firmen firmenmäßig gezeichnet sein – eine Kündigung mittels herkömmlicher E-Mail ist nicht ausreichend. Die im Mietvertrag vereinbarten Kündigungstermine und Kündigungsfristen sind jedenfalls zu beachten und gehen gesetzlichen Regelungen vor. Solle Ihr Vertrag keine Vereinbarung hinsichtlich der Fristigkeit enthalten, kommen die Fristen gem. § 560 ZPO zur Anwendung – weiterführende Informationen finden Sie hier:

Weitere Informationen

Bei Mietverhältnissen auf bestimmte Zeit sind die gesetzlichen Regelungen unabdingbar.

Bitte beachten Sie, dass die schriftliche Kündigung vor dem Erreichen des Kündigungstermins (Monatsletzten) ohne Rücksicht auf Sonn- und Feiertage beim Vermieter bzw. der Hausverwaltung EINLANGEN muss, anderenfalls die Kündigung erst zum darauffolgenden Kündigungstermin wirksam wird.

Bitte führen Sie auf Ihrer Kündigung eine gültige Telefonnummer und eine E-Mailadresse an. Wir werden Ihnen den Kündigungserhalt nach Einlangen bestätigen und weitere wichtige Informationen hinsichtlich der Rückstellung der Bestandseinheit zukommen lassen.

Der Vollständigkeit halber möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Vermieter bzw. ein bestellter Vertreter (Makler, Hausverwalter) das Recht hat, die Bestandseinheit mit Mietinteressenten nach vorheriger Terminvereinbarung zu besichtigen. Wir danken dahingehend vorab für Ihre Kooperation!

Reparatur & Wartung

Einmal im Jahr muss der für das Haus zuständige Rauchfangkehrer die Sicherheit aller Rauchfänge und der damit verbundenen Feuerstätten, gleichgültig, was an diesen angeschlossen ist (zB Ölofen, Heiztherme, Gaskonvektor etc), überprüfen.

Hiefür gibt es einen sogenannten Hauptkehrtermin (HK), welcher im Haus in der Regel mit einem gelben Zettel am schwarzen Brett oder dem Kehrkästchen im Erdgeschoß angeschlagen ist.

Bei diesem Kehrtermin sind die Reinigungs- und Kehröffnungen (Kamintüren etc.) frei zugänglich zu halten! Ihre Anwesenheit ist unbedingt erforderlich!

Hausordnung

Ein Grundsatz der Lüftung lautet:

Lüften muss in Abhängigkeit der Temperatur und der Luftfeuchtigkeit erfolgen. Ebenso gelten für Winter und Sommer andere Richtlinien.

Im Winter sollte im Wohnraum mit Bedacht gelüftet werden, um Schimmelbildung zu vermeiden! Vermeiden Sie nach Möglichkeit ein zu starkes Absenken der Raumluft während der Nachtstunden! Überschüssige Raumfeuchtigkeit kann an kühlen Außenwänden kondensieren (zum Beispiel an Fensternischen oder hinter Vorhängen und Schränken) und bildet die Grundlage für Schimmelbildung. DAHER: Öffnen Sie alle Fenster für 3 – 5 Minuten. Dadurch erfolgt ein Austausch nahezu der kompletten Raumluft, und die Wände kühlen nicht aus. Bei Kunststofffenstern kann man leicht beobachten, dass nach ca 3 – 5 Minuten die Scheiben der Fenster wieder klar werden.

Im Sommer ist das Lüften der Wohnung praktisch kein Problem, da sowohl bei gekipptem als auch bei weit geöffnetem Fenster warme Luft die Wohnung durchströmt.

Beachten Sie: Stellen Sie Möbel nicht direkt an eine unisolierte, kalte Außenwand und halten Sie nach Möglichkeit mindestens 10 cm Abstand.

Aufgrund von gesetzlichen gesetzlichen Bestimmungen über die Luftreinhaltung ist auch die Überprüfung von Feuerstätten in Bezug auf deren Abgaswerte durchzuführen. Die Hausverwaltung empfiehlt, diese Überprüfung durch den Rauchfangkehrer durchführen zu lassen.

Diese Überprüfung ist kostenpflichtig und trägt der Wohnungsnutzer.

Geprüft werden Feuerstätten mit 15 – 26 kW Nennwärmeleistung alle fünf Jahre (dies sind die in Wohnungen üblichen Nennwärmeleistungen für Thermen, Gaskonvektoren etc.).

Hausordnung

Wir empfehlen eine Wartung mindestens einmal im Jahr.

Als Mieter:in sind Sie für die Erhaltung im Inneren der Wohnung verantwortlich. Zu Reparaturen ist der/die Vermieter:in nur dann verpflichtet, wenn es sich um einen ernsten Schaden oder eine erhebliche Gesundheitsgefährdung (z.B. Wasserrohrbruch, Schimmelpilz an den Wänden oder undichte Leitungen) handelt.

Für die Therme ist grundsätzlich der/die Vermieter:in zuständig. Der/Die Mieter:in muss die Therme aber regelmäßig (einmal jährlich) warten lassen. Für die Wartung trägt der/die Mieter:in selbst die Kosten.

Sollte Schimmel von dem/der Mieter:in verursacht sein (z.B. nicht genug gelüftet), so kann der/die Vermieter:in die Sanierungskosten von dem/der Mieter:in zurückfordern. Wer den Schimmel verursacht hat, beurteilt normalerweise ein/e Sachverständige/r.

Schaden

Sorgen Sie für Licht. Holen Sie eine Taschenlampe, zünden Sie Kerzen an oder aktivieren Sie die Taschenlampen-Funktion auf Ihrem Smartphone, damit Sie sich in Ihrem Zuhause oder wo Sie sich gerade befinden, orientieren können und die Verletzungsgefahr minimiert wird.

Sollte nur Ihre Wohnung dunkel sein, suchen Sie den Sicherungskasten und überprüfen Sie die Sicherungen.
Ist eine Sicherung gefallen, probieren Sie diese nach oben zu drücken. Lässt sich diese nicht wieder aktivieren, sollten Sie alle elektronischen Geräte ausschalten. Überprüfen Sie nach und nach, welches Gerät den Stromausfall in Ihrem Zuhause verursacht hat.

Wenden Sie sich unbedingt an einen Elektriker, damit dieser Ihre Elektrogeräte und Leitungen überprüft. Ggf. müssen auch die Sicherungen getauscht werden.

Der Hauptmieter ist nicht nur berechtigt den Mietgegenstand zu nutzen, sondern es sind damit auch Pflichten verbunden gem. § 8 (1) MRG. § 8 (1) MRG: Der Mieter hat den Mietgegenstand und die für den Mietgegenstand bestimmten Einrichtungen, wie im besonderen die Lichtleitungs-, Gasleitungs-, Wasserleitungs-, Beheizungs- (einschließlich den zentralen Wärmeversorgungsanlagen) und sanitären Anlagen so zu warten und, soweit es sich nicht um die Behebung von ernsten Schäden des Hauses handelt, so instand zu halten, dass dem Vermieter und den anderen Mietern des Hauses kein Nachteil erwächst. Dies bedeutet nunmehr im Detail, dass den Mieter die nachstehend beispielhaft aufgezählten Arbeiten ausschließlich treffen:

  • Entkalkung von Armaturen
  • Wartung von Gasetagenthermen, Boilern, Gaskonvektoren
  • Entlüftung von Etagenzentralheizungen
  • Entlüftung von Heizkörpern
  • Entkalkung und Reinigung von WC-Spülkästen, WC-Muscheln, Badewannen, Duschtassen, Waschbecken
  • Reinigung von Syphonen
  • Regelmäßige (meist 1 x jährlich) Pflegebehandlung des Parkettbodens gemäß den einschlägigen Pflegehinweisen
  • Wartung/Erneuerung der Silikonfugen im Badewannen-, Waschbecken- und Duschtassenbereich
  • Regelmäßige Betätigung/Funktionsüberprüfung des FI-Schalters
  • Schmieren/Warten von Tür- und Fensterscharnieren
  • Regelmäßige Betätigung der Heizkörperthermostate in den Sommermonaten
  • Dichtungstausch bei Armaturen, Eckventilen, etc.

Diese Aufzählung ist beispielhaft und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, insbesondere, da vieles vom jeweiligen Ausstattungszustand der Wohnung abhängt. Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Vernachlässigung solcher kleinen Wartungsarbeiten schnell ein ernster Schaden des Hauses entstehen kann und dies, sowie nicht eine unverzügliche Meldung erstattet wird, eine Schadenersatzpflicht des Mieters begründen kann.

Wir gehen davon aus, dass Sie die üblichen Wartungs- und Sorgfaltspflichten erfüllen. Bitte laden Sie die App herunter und tragen Sie den Schaden dort ein.

Oder kontaktieren Sie uns werktags unter: +43 1 512 7777 – 0

Außerhalb unserer Bürozeiten hilft Ihnen bei akuten Gebrechen unsere 24h-Notruf Hotline: +43 1 512 77 77 – 512

App Download

Falls Sie keine Möglichkeit des App Downloads haben, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

Formular

Ein Gebrechen erfordert rasch den Einsatz eines Handwerkers. Gebrechen sind Wasserrohrbrüche, also fließendes, tropfendes Wasser, Verstopfungen, soweit Sie diese nicht selbst beheben können, oder Gasgeruch.

Ein Schadensfall ist z.B. ein nicht schließendes Haustor, eine Funktionsstörung an der Gegensprechanlage oder eine kaputte Glasscheibe bei einem Gangfenster.

Wir gehen davon aus, dass Sie die üblichen Wartungs- und Sorgfaltspflichten erfüllen. Bitte laden Sie die App herunter und tragen Sie den Schaden dort ein.

Oder kontaktieren Sie uns werktags unter: +43 1 512 7777 – 0

Außerhalb unserer Bürozeiten hilft Ihnen bei akuten Gebrechen unsere 24h-Notruf Hotline: +43 1 512 77 77 – 512

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Formular
Zahlungen

Hierzu finden Sie auf unserer Website das Formular für ein SEPA Lastschriftmandat, hier geben Sie uns die neuen Kontodaten an und teilen uns mit, ab welchem Zeitpunkt die Änderung vorgenommen werden soll. 

App Download Änderung per E-Mail

Die Betriebskostenabrechnung und damit eine allfällige Auszahlung eines Guthabens werden mit dem 15. des übernächsten Zinstermins fällig. Erhalten sie ihre Abrechnung daher z.B. im April, so wird das Guthaben mit 15. Juni fällig.

Die Betriebskostenabrechnung wird im ersten Halbjahr jeden Jahres übermittelt und bezieht sich damit auf das bereits abgelaufene Jahr. Dies kann per Hausanschlag oder durch Zusendung einer Einzelabrechnung geschehen.

Derjenige, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Nachzahlung bzw. des Guthabens (also zum 15. des zweiten Zinstermin nach Abrechnungslegung) Mieter:in einer Wohnung ist, hat die Nachzahlung zu leisten bzw. das Guthaben zu bekommen, auch wenn er/sie nicht während des ganzen Abrechnungsjahres in der Wohnung gelebt hat.

Grundsätzlich sind Betriebskosten jene Kosten, welche aus dem laufenden Betrieb einer Liegenschaft anfallen. Darunter sind auch öffentliche Abgaben gemeint. Betriebskosten sind u.a. Kosten der Versicherung, der Reinigung, der Schneeräumung, Wasser- und Abwassergebühren, Müllgebühren, Kehrgebühren, Kosten der Schädlingsbekämpfung und Entrümpelung sowie das Verwaltungshonorar.

Auch Aufwendungen für diverse Einrichtungen des Hauses, wie etwa ein Lift, werden als Liftbetriebskosten verrechnet.

Sepa-Lastschrift-Mandat
Die Vorschreibung wird seitens der Hausverwaltung am Anfang des Monats eingezogen. Das benötigte Formular können Sie jederzeit von uns anfordern.

Dauerauftrag
Ein Dauerauftrag wird von Ihnen bei Ihrer Hausbank eingerichtet, pro Monat wird der gewünschte Fixbetrag von Ihrem Konto abgebucht. Bitte beachten Sie, dass der Dauerauftrag bei Änderungen der Vorschreibung angepasst werden muss, da ansonsten Zahlungsdifferenzen entstehen!

Hierzu finden Sie auf unserer Website das Formular für ein SEPA Lastschriftmandat, hier geben Sie uns die neuen Kontodaten an und teilen uns mit, ab welchem Zeitpunkt die Änderung vorgenommen werden soll.

Wohnungseigentum

gemäß §31 WEG
(1) Die Wohnungseigentümer haben eine angemessene Rücklage zur Vorsorge für künftige Aufwendungen (§ 32) zu bilden. Bei der Festlegung der Beiträge zur Bildung der Rücklage ist auf die voraussichtliche Entwicklung der Aufwendungen Bedacht zu nehmen.

In jeder Eigentumswohnanlage ist gesetzlich verpflichtend eine Rücklage zur Vorsorge für künftige Aufwendungen zu bilden.

Die Höhe der regelmäßigen Zahlungen der Miteigentümerinnen/Miteigentümer richtet sich nach der voraussichtlichen Entwicklung der Aufwendungen und wird als Maßnahme der ordentlichen Verwaltung grundsätzlich von der Verwalterin/vom Verwalter festgesetzt. Die Mehrheit der Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer kann der Verwalterin/dem Verwalter diesbezüglich jedoch durch formellen Beschluss eine Weisung erteilen.

Die Vorschreibung der Bewirtschaftungskosten besteht aus dem Reparaturfonds, den Betriebskosten sowie der Umsatzsteuer. Je nach Gebäudeausstattung sind noch Vorschreibungen für Heizung, Lift, etc. möglich.

Hausversammlungen werden gem. § 25 Abs. 1 WEG 2002 alle 2 Jahre abgehalten. Gerne können bei Bedarf individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

Bei jedem Job-Inserat ist ein:e Ansprechpartner:in angegeben, die gerne spezifische Fragen zur ausgeschriebenen Position beantwortet.

Allgemeine Fragen richten Sie gerne per E-Mail an uns. 

Kontakt

Wir sind immer auf der Suche nach talentierten und engagierten Mitarbeiter:innen. Wir freuen uns auf Initiativbewerbungen über unsere Jobplattform.

Initiativbewerbung

Dies hängt von der jeweiligen Position ab. Wir bemühen uns so rasch wie möglich zu agieren. Wir informieren zeitnah über alle Prozessschritte und sind jederzeit für Sie bei Rückfragen da.

Wir sichten Ihre Unterlagen sorgfältig und gleichen sie mit unseren Anforderungsprofilen ab. Dafür nehmen wir uns Zeit. Bei Rückfragen melden wir uns telefonisch bei Ihnen.

Im nächsten Schritt laden wir Sie zu einem persönlichen ersten Gespräch ein. Dieses findet in aller Regel mit einem:r Kolleg:in aus dem HR-Bereich und einem Mitglied der Fachabteilung statt.

In einem zweiten Gespräch vertiefen wir unser Kennenlernen. Dann erfolgt die Entscheidung.

Unser Bewerbungsprozess ist jederzeit transparent, klar und ehrlich.

  • Ein persönliches Anschreiben: Denn wir möchten Sie kennenlernen.
  • Ein vollständiger Lebenslauf: Wir möchten gerne einen ersten Eindruck von Ihnen bekommen.
  • Kopien von Arbeitszeugnissen und abgeschlossenen Ausbildungen: Wir möchten nicht nur gerne wissen, was Sie gemacht haben, sondern vor allem auch wie Sie es gemacht haben.

Am besten über unser Online-Tool. Hier können Sie rasch und unkompliziert ein Profil anlegen und alle nötigen Dokumente hochladen.

Zu unserem Online Tool
Zinshaus als Kapitalanlage

Am besten legen Sie Ihr Geld sicher an. Immobilien sind da natürlich wieder eine hervorragende Option. Zum Beispiel Vorsorgewohnungen. Oder eine Wohnung bzw. ein Haus zur Eigennutzung. Oder ein – diesmal neues – Zinshaus, in dem auf lange Sicht keine Reparaturen und Investitionen notwendig werden. Es gibt aber auch eine Vielzahl von alternativen Geldveranlagungen, die Sie ruhig schlafen lassen werden: etwa Anleihen und konservativ veranlagte Aktienfonds.

Ein Zinshaus gegen ein Zinshaus tauschen! Macht das wirklich Sinn? Ja! Vor allem wenn es sich beim neuen Zinshaus um ein modernes, vielleicht sogar zeitgenössisches Objekt handelt. Dann ist garantiert, dass für einen längeren Zeitraum keine Investitionen anfallen werden. Zusätzlich profitieren Sie von freien Mietzinsen und manchmal sogar von einer neuen Mieterschicht.

Zinshausbewertung

Nicht nur der bauliche Zustand und die aktuelle Mietsituation sind für die Preisgestaltung entscheidend, sondern auch das Entwicklungspotential des Objekts. Wenn etwa durch Abbruch bzw. Neubau mehr Wohnnutzfläche geschaffen werden kann, kann sich das auf den Preis positiv auswirken. Bezogen auf den durchschnittlichen Verkaufspreis pro Quadratmeter kann es sogar zu enormen Preisentwicklungen nach oben kommen.

Die Bewertung eines Zinshauses ist äußerst kompliziert. Viele Faktoren entscheiden über den Preis. Der Standort. Die aktuelle Mietsituation. Das zukünftige Entwicklungspotential und noch vieles mehr. Jede Menge Erfahrung und Fachwissen sind notwendig, um den exakten Wert Ihres Zinshauses zu ermitteln. Unsere Experten beschäftigen sich seit Jahrzehnten mit Marktanalysen und berechnen mit viel Sachverstand und noch mehr Verantwortung den genauen Wert Ihres Zinshauses.

Zinshausmakler

Unsere Expert:innen konzentrieren sich auf die rasche Verwertung Ihres Zinshauses. Mit viel Fachwissen und Erfahrung suchen und finden sie den passenden Käufer für Ihre Immobilie. Beim Verkauf ist aber nicht nur professionelles Vermarktungswissen gefragt. Manchmal tauchen auch rechtliche oder technische Fragen auf. Oft sind diese Fragen sehr speziell und komplex. Dann arbeiten unsere Zinshaus-Expert:innen mit ausgewählten Spezialist:innen zusammen. Etwa mit Rechtsanwält:innen, Architekt:innen oder ausgewiesenen Fachleuten aus der Baubranche.

Ein Zinshausmakler analysiert die bereitgestellten Unterlagen, kennt den Markt in- und auswendig und macht in der Regel eine faire Preiseinschätzung. Er begleitet den Kunden von der Angebotserstellung bis zum Verkauf. Vor allem aber kennt ein guter Zinshausmakler Käufer für Ihr Zinshaus. Wir haben über Jahrzehnte eine Datenbank und ein Netzwerk aufgebaut, dank der es uns garantiert gelingt, rasch einen Käufer für Ihr Zinshaus zu finden und auch den besten Preis zu erzielen.

Für den Verkauf eines Zinshauses ist eine ganze Menge an Unterlagen notwendig. Bestandspläne, Baubewilligungen, Zinslisten, Mietverträge, Ausbaupläne, eventuell auch vorhandene Studien usw. Wir können alle diese Unterlagen für Sie organisieren und zusammentragen. Alles, was wir von Ihnen dazu brauchen, ist eine Vollmacht.

Erfahrene Makler helfen Ihnen bei der Gegenüberstellung der einzelnen Angebote. Wir besprechen mit Ihnen die Vor- und Nachteile jedes Angebots und erklären Ihnen alle Details.

Ein Alleinvermittlungsauftrag bringt viele Vorteile. Im Gegensatz zu einem schlichten Auftrag ist ein Makler mit einem Alleinvermittlungsauftrag verpflichtet, sofort für Sie aktiv zu werden und Sie über jeden seiner Schritte zu informieren: So erhalten Sie (monatliche) Aktivitätsberichte über alle Vermarktungsaktivitäten. Zudem birgt die Beauftragung mehrerer Makler ein hohes Provisionsrisiko. Dieses Risiko fällt beim Alleinvermittlungsauftrag weg.

Ja. Laut Gesetz und Maklerverordnung § 15 vom 7.5.2018 fallen vom erzielten Verkaufspreis 3% Provision an. Diese Kosten müssen sich natürlich rechnen. Das tun sie auch: Wer eine:n Makler:in wie uns beauftragt, kann sicher sein, dass er einen sehr guten Preis für sein Zinshaus erhält. Und der Verkauf rasch und sorgenfrei abgewickelt wird.

Käufer:innen von Zinshäusern sind Profis. Wenn Sie Ihr Zinshaus verkaufen wollen, brauchen Sie auch einen Profi an Ihrer Seite. Am besten eine:n Expert:in, der Ihre Interessen gegenüber diesen professionellen Käufer:innen vertritt. Ein:e Makler:in macht das mit viel Erfahrung und Know-how. Aber nicht nur. Ein:e Makler:in ist Ihnen und Ihren Wünschen verpflichtet. Und er ist der Garant, dass Sie sich während des gesamten Verkaufsprozesses (und auch danach) keine Gedanken und auch keine Sorgen machen müssen.

Zinshausverkauf

Um Streitigkeiten zu verhindern, gilt es vor allem eine Frage zu klären: Was ist das Zinshaus wert? Wir führen mit unseren Experten eine professionelle Bewertung Ihrer Immobilie durch und eruieren den exakten Wert. Genauso wichtig ist aber auch, dass im Rahmen des Verkaufsprozesses alle Beteiligten jederzeit informiert werden. Diese notwendige Transparenz garantieren wir. Gleichzeitig unterstützen wir Sie auf Wunsch im Aufteilungsverfahren mit fachkundiger Mediation.

Ein Zinshaus gehört einem oft nicht alleine. Manchmal gibt es mehrere Besitzer (z.B. Erben). Mit einem transparenten Verfahren sind alle Verkäufer über den aktuellen Verkaufsprozess im Bilde. Mehr noch: Diese Verfahren dienen den Behörden bei Verlassenschaften (oder Sachwalterschaften) sogar als Nachweis, dass wirklich der maximal mögliche Verkaufspreis erzielt wurde.

Zum Verkauf Ihres Zinshauses bieten wir Ihnen drei Möglichkeiten: den klassischen Verkauf, das Bestbieterverfahren oder die Zinshaus-Auktion. Welche Variante für Sie die beste ist, hängt von der Verkaufssituation und von der jeweiligen Lebenssituation ab. Unsere Experten erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine optimal auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Verkaufsvariante.

In jüngster Vergangenheit entwickelten sich die Immobilienpreise nur in eine Richtung: nach oben. Derartige Preissteigerungen sind in nächster Zeit nicht mehr zu erwarten. Die Renditen für Käufer sind bereits auf sehr niedrigem Niveau. Das bremst die Kaufinteressenten bereits ein wenig ein. Der beste Zeitpunkt für den Verkauf eines Zinshauses ist daher jetzt.

Bei einer Abwicklung über einen erfahrenen Zinshausmakler, einen Rechtsanwalt und einen Notar können im Normalfall Nachforderungen absolut ausgeschlossen werden.

Beim Verkauf eines Zinshauses wird die Immobilienertragsteuer (ImmoESt.) fällig. Wir beraten Sie gerne über die steuerlichen Details.

Ja, selbstverständlich. Die Entscheidung liegt ganz alleine bei Ihnen. Wir unterstützen Sie aber gerne dabei, indem wir Ihnen alle Angebote vorlegen und mit Ihnen sämtliche Details ausführlich besprechen. Während des Verkaufsprozesses halten wir Sie darüber hinaus ständig auf dem Laufenden und erstatten Ihnen auf Wunsch jederzeit Bericht.

Nicht lange. Im Schnitt nur sechs Monate. Davon werden ein bis zwei Monate für die Vermarktung Ihres Zinshauses benötigt, weitere ein bis zwei Monate für die Kaufvertragsverhandlung und Abwicklung. Den Rest der Zeit braucht es für die Lastenfreistellung und Eintragung ins Grundbuch. In Einzelfällen kann es sogar noch rascher gehen.

Ein Zinshaus bedeutet nicht nur einen großen Wert, sondern auch viele Verpflichtungen: Hohe Instandhaltungskosten, riskante Haftungen, niedrige Mieteinnahmen durch Altmieter machen die Erhaltung eines Zinshauses oft schwierig und einen Verkauf durchaus sinnvoll. Ein Verkauf ist aber auch dann sinnvoll, wenn die Erben eines Zinshauses ganz andere Träume vom Leben haben. Oder wenn sich kein Nachfolger findet. Oder wenn das Vermögen “Zinshaus” gerecht auf alle Kinder aufgeteilt werden soll. Es gibt viele Gründe, ein Zinshaus zu behalten. Aber es gibt genauso viele Gründe ein Zinshaus zu verkaufen. Wir helfen Ihnen gerne, die richtige Entscheidung zu treffen.